Capanna Campo Tencia
2140 m.ü.M.
Die Campo-Tencia-Hütte ist die erste Berghütte der Tessiner Alpen und Eigentum der SAC-Sektion Tessin. Sie wurde 1912 am Fusse des gleichnamigen Gipfels erbaut. Die Hütte befindet sich auf einer Bergterrasse namens „Poggio del Giübin“ auf 2140 m. Diese Lage ermöglicht eine weitreichende Aussicht: unter anderem kann man im Norden den Piz Scopi und im Süden den Adula-Gletscher (Rheinwaldhorn) sehen.
Die Campo-Tencia-Hütte ist ein interessanter Ausgangspunkt für genussreiche Wanderungen. Der nahegelegene Morghirolo-See, Klettergärten und idealer Ausgangspunkt für die Hauptanstiege zur fantastischen Gruppe Campo Tencia (siehe Corni-Grat).
Zudem begrüsst man Sie in der ersten Hütte der Tessiner Berge immer mit einem Lächeln.
Hütteninformation
Schlafplätze: 52 Winterraum: 13
Dusche: Ja, kostet CHF 5.–
Hunde sind willkommen (im Zimmer nicht gestattet), müssen jedoch vorab telefonisch beim Hüttenteam angemeldet werden.
Die Hütte muss vor Ort bezahlt werden.
Der angegebene Preis ist inklusive Marschtee und Halbpension und beinhaltet somit das Abendessen und das Frühstück.
Die Bezahlungen kann bar in CHF/EURO erfolgen. Zudem kann auch mit allen gängigen Karten (Maestro, PostFinance, MasterCard oder VISA) und TWINT bezahlt werden.
Bitte beachten Sie die AGB's gültig seit November 2020.
Hütte:
JAN, FEB, MÄR, APR, MAI: geschlossen
JUN: teilweise geöffnet
JUL, AUG, SEP: geöffnet
OKT: teilweise geöffnet
NOV, DEZ: geschlossen
Im Sommer ist die Hütte bequem zu Fuss erreichbar und die Zugangswege sind auch für Familien geeignet. Im Winter ist die Hütte auf Skiern von Dalpe über das Val Piumogna erreichbar.
Mit dem Auto über Autobahn A2 ,Ausfahrt Quinto, danach weiter nach Rodi – Dalpe, oder mit der Bahn bis Rodi und mit dem Postauto nach Dalpe.
Zugang Sommer:
von Dalpe 1192 m – 3 h (Postauto)
vom Lago Tremorgio 1849m – Bergstation Seilbahn (Rodi) 3.30 h
von Fusio – via Campolungo 2318 m (Val Lavizzara-Val Maggia) 6 h
Die aktuellsten Informationen zu den Preisen, Zustiegen und weitere Informationen können Sie ▷hier nachlesen
Wichtige Hinweise zur Reservierung
Hüttenbettsack und Kopfkissenbezug (55x80) müssen selbst mitgebracht werden.
Ausnahme: Zimmer mit Bad.
Bei der Ankunft deponieren Sie Bergmaterial und Schuhe an dem dafür vorgesehenen Platz. Hüttenschuhe stehen in vielen Grössen zur Verfügung.
Falls Sie Allergien haben, kontaktieren Sie bitte das Hüttenteam spätestens bis zum Vorabend Ihrer Ankunft.
Die Anmeldung machen Sie nach der Ankunft beim Hüttenwart oder dem Team. Das Hüttenteam zeigt Ihnen gerne die Schlafplätze und gibt Ihnen alle Informationen.
Die aufgeführten Preise beinhalten neben der Übernachtung auch das Abendessen und das Frühstück. Selbstverständlich sind auch schon alle Steuern/Abgaben enthalten.
Nachtruhe ist um 22.00 Uhr.
Hunde sind willkommen, dürfen aber nicht in die Schlafräume. Bitte immer vorab telefonisch anmelden.
Rauchen ist in der ganzen Hütte verboten. Wer draussen seine Zigarette raucht, benutzt bitte den Aschenbecher.
Das Begehen von Routen in alpinem Gelände erfordert gute Kondition, seriöse Vorbereitung und technische Kenntnisse im Bergsport. Die Begehung der beschriebenen Routen erfolgt auf eigene Verantwortung. Für sicheren Bergsport empfiehlt der SAC eine Ausbildung unter fachkundiger Leitung. Alle Inhalte im SAC-Tourenportal werden mit grösstmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Der Schweizer Alpen-Club SAC und die Autoren übernehmen keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche jegliche Art gegenüber dem SAC sowie gegenüber den Autoren sind ausgeschlossen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für SAC-Hütten
Anwendungsbereich allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) basieren auf dem Reglement Hütten und Infrastruktur. Sie gelten für alle Reservationen in den offiziellen SAC-Hütten gemäss Art. 1.3 des Reglements Hütten und Infrastruktur resp. den gelisteten SAC-Hütten auf www.sac-cas.ch.
Gastaufnahmevertrag und Reservation
Der Gastaufnahmevertrag wird unmittelbar und ausschliesslich zwischen der reservierenden Person (in der Folge Gast genannt) und der/dem verantwortlichen Hüttenwart/in abgeschlossen, in unbewarteten oder von Sektionsmitgliedern bewarteten Hütten zwischen dem Gast und der hüttenbesitzenden Sektion.
Die Reservation von Schlafplätzen und Halbpension wird für beide Seiten verbindlich, wenn sie mündlich oder schriftlich bestätigt ist. Mit jeder Bestätigung treten die AGB in Kraft.
Bei der Reservation von Schlafplätzen über das Online-Hüttenreservations-System (OHRS) kann die Angabe der Kreditkartendaten verlangt werden.
Vorauszahlung / Anzahlung
Jede/r Hüttenwart/in ist berechtigt, zur Sicherstellung der Reservation eine Vorauszahlung / Anzahlung zu verlangen. Die maximale Höhe der Vorauszahlung / Anzahlung kann dem Gegen- wert der gesamten reservierten Dienstleistung entsprechen. Die Zahlung muss bis zum vereinbarten Datum überwiesen sein, ansonsten gilt die Reservation als nicht bestätigt. Eine Rückzahlung erfolgt nur bei termingerechtem Vertragsrücktritt gemäss den Annullationsbedingungen.
Für offiziell ausgeschriebene Sektionstouren werden keine Vorauszahlungen erhoben. Die Sektionen verpflichten sich, für allfällige Entschädigungen gemäss den Annullationsbedingungen einzustehen.
Annullationsbedingungen / No-show-Gebühr
Annullationen, Änderungen und Verschiebungen von Reservationen sind bis spätestens 2 Tage vor der reservierten Übernachtung bis um 18.00 Uhr über das OHRS oder telefonisch kostenlos möglich.
Für nicht oder zu spät gemeldete Annullationen und Verschiebungen von Reservationen oder Änderungen der Personenanzahl ist der/die Hüttenwart/in berechtigt, die No-show-Gebühr der hinterlegten Kreditkarte zu belasten bzw. in Rechnung zu stellen. Die maximale Höhe der No-show-Gebühr kann dem Gegenwert der gesamten reservierten und nicht in Anspruch genommenen Dienstleistung (Übernachtung und Halbpension) entsprechen. Die No-show-Gebühr ist sowohl bei der Reservationsanfrage als auch bei der Reservationsbestätigung gegenüber dem Gast klar zu kommunizieren.
Die No-show-Gebühr gemäss Art. 4.2 entfällt, wenn der Gast schriftlich mittels Belegen nach- weist, dass die Beanspruchung der reservierten Dienstleistung wegen Wetterereignissen (bestätigte Unwetterwarnung von MeteoSchweiz bzw. Bestätigung der Erhöhung der Lawinengefahrenstufe gegenüber dem Vortag im Lawinenbulletin des SLF) für besagte Route und besagten Tag verunmöglicht wurde. Der/die Hüttenwart/in ist bis 18.00 Uhr am Vorabend der reservierten Übernachtung darüber zu informieren. AGB für SAC-Hütten
Art. 4.A, 4.B und 4.C gelten auch bei vorzeitiger Abreise
Rücktritt durch den/die Hüttenwart/in Der/die Hüttenwart/in kann unter folgenden Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten:
Höhere Gewalt oder andere vom/von der Hüttenwart/in nicht vertretbare Umstände.
Gast verstösst während seines Aufenthalts markant gegen die Hüttenordnung des SAC;
Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes ist gesetzeswidrig.
Bei einem Rücktritt des/der Hüttenwart/in aus den vorgenannten Gründen erwächst dem Gast kein Anspruch auf Schadenersatz. Die Entschädigung für die gebuchten Leistungen bleibt im Rahmen der Annullationsbedingungen grundsätzlich geschuldet, ausser bei höherer Gewalt.
Ausweispflicht
Ermässigte Übernachtungstarife für Mitglieder des SAC und von Organisation mit Gegenrecht werden nur gegen gültigen Ausweis gewährt.
Gratisübernachtungen für Bergführer in Ausübung ihres Berufs werden nur gegen Vorlage des gültigen IVBV-Ausweises und des Mitgliederausweises des SAC oder einer Organisation mit Ge- genrecht gewährt.
Zahlung
Übernachtungs- und Konsumationskosten sind spätestens am Abreisetag zu bezahlen. Die Zahlung mit Kreditkarte, elektronischen Zahlungsmitteln oder Fremdwährungen ist nur nach Verfügbarkeit und vorgängiger Bestätigung möglich.
In nicht bewarteten SAC-Hütten sind die Übernachtungskosten in bar in den dafür bezeichneten Kassen oder mittels Banküberweisung innert 10 Tagen zu begleichen.
Haftungsausschluss Sämtliche schriftlichen und mündlichen Auskünfte von Hüttenwart/innen (z.B. über Tourenverhältnisse, Lawinen- und Wettersituation, Routenwahl etc.) werden mit grösstmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen sowie aus Erfahrung erteilt. Die Hüttenwart/innen übernehmen jedoch keine Gewähr dafür. Alle Entscheide betreffend Touren, Routen etc. liegen in der Verantwortung des Gastes. Die Haftung seitens der Hüttenwart/innen und des SAC für Schäden jeglicher Art, die sich für den Gast aus der Verwendung dieser Auskünfte ergeben könnten, ist ausgeschlossen.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für SAC-Hütten unterstehen Schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist die Standortgemeinde der Hütte. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für SAC-Hütten wurden von der Abgeordnetenversammlung am 29. August 2020 verabschiedet und treten 1. November 2020 in Kraft.
Preise
SAC/FAT-Mitglieder* | Alter | Übernachtung inkl. Halbpension |
Kleinkinder | < 8 Jahre | CHF 30.00 |
Kinder | 8 - 14 Jahre | CHF 45.00 |
Jugendliche | 15 - 21 Jahre | CHF 58.00 |
Erwachsene | Ab 22 Jahre | CHF 75.00 |
Preise
Nicht-Mitglieder | Alter | Übernachtung inkl. Halbpension |
Kleinkinder | < 8 Jahre | CHF 30.00 |
Kinder | 8 - 14 Jahre | CHF 50.00 |
Jugendliche | 15 - 21 Jahre | CHF 63.00 |
Erwachsene | Ab 22 Jahre | CHF 85.00 |
* Zu den Mitgliedern gehören: FAT, SAC-Mitglieder und angeschlossene schweizerische und ausländische Bergsteigerverbände.