Die Hütte Gesero alla Biscia liegt auf 2000 m ü. M. Auf dem Bergrücken, der das Arbedo-Tal vom Morobbia-Tal trennt, geniesst die Hütte eine atemberaubende Aussicht auf die Magadino-Ebene und den Lago Maggiore. Man kann sogar die gesamte Bergkette vom Monte Rosa bis zu den höchsten Gipfeln des Wallis bewundern. Das Gebiet, in dem sich die Hütte befindet, ist von vielfältigem kulturellem Interesse; mit der geologischen Verwerfung zwischen der europäischen und der afrikanischen Platte, aber auch von botanischem Interesse, mit einer seltenen Pflanze, die nur in diesem Gebiet wächst: die Androsace brevis.
An geschichtlichen Bezügen mangelt es nicht: Zu Beginn des Ersten und Zweiten Weltkriegs befand sich die Hütte in der Nähe der italienischen Grenze, wo Schützengräben und Garnisonen für die Soldaten angelegt wurden, die das Gebiet von oben bewachten. Nach dem Ende des Krieges wurde der Weg zur und von der Hütte, zu einem der von Schmugglern am meisten genutzten Durchgänge, mit der berühmten "Bricolle".
Die Hütte ist Ausgangspunkt für vier bekannte Wanderungen, die zwischen 4 und 6 Stunden dauern. Empfehlenswert ist auch ein Besuch auf der Giumello-Alm, wo einer der seltensten und besten Käse des Tessins hergestellt wird (nur im Sommer). Es gibt so viel zu entdecken und zu bewundern. Die Capanna Gesero ist eine Perle der Region Bellinzona e Valli und das Team würde sich freuen, Sie bald begrüssen zu dürfen.
Schlafplätze:
Es gibt 8 Zimmer, alle mit 4 Etagenbetten. Die Hütte kann maximal 32 Personen beherbergen.
In der Wintersaison stehen werden 3 Zimmer zur Verfügung.
Neu gebaute Hütte. Mit allen Dienstleistungen, Warmwasser, Duschen (Kostenpflichtig à CHF 5.-), Toiletten, Strom, mit einer USB-Buchse in jedem Zimmer. Ein geräumiger und heller Speisesaal.
Hunde können leider nicht drinnen untergebracht werden. Die Hütte hat für sie einen Außenbereich mit zwei Zwingern eingerichtet.
Preisinformation
Die Hütte muss vor Ort bezahlt werden.
Sie können die Hütte als nur Übernachtung, mit Halbpension wo Abendessen und Frühstück inkl. oder auch nur mit Frühstück buchen. Die Hütte bietet auch Vollpension an, die das Mittagessen oder ein Lunchpaket beinhaltet.
Sie können auch in Euro bezahlen, wobei der aktuelle Kurs aufgerundet wird. Der Rest wird in CHF zurückerstattet. Zahlungsmittel nur Bargeld und TWINT.
Bewartungszeiträume
Sommerzeit: 1. Juni bis 30. Oktober ist die Hütte bewartet.
Winterzeit: vom 1. November bis Ende Mai 2025 ist die Hütte nicht bewartet, ein Winterraum mit 12 Betten ist verfügbar. Die Toiletten befinden sich draussen. Für den Zugang zur Hütte ist ein Code erforderlich, der beim Hüttenwart - Herr Nicola Riva unter 079 337 40 56 angefordert werden kann.
Anreise
Von Arbedo mit dem Auto zur alten Hütte, (begrenzte Parkplätze) CHF 5 bei Einfahrt, CHF 5 bei Ausfahrt, ist die Spalte nach der Barriere befindet.
Von Roveredo, Laura, mit dem Auto bis zur alten Hütte, von der alten Hütte zu Fuß etwa 30 Minuten.
Von Carena gerade auf der Küste 3,40h
Von Monti di Laura h. 2,40
Von Arbedo paese h. 5.00
Von Paudo h.4,15
Von Alpe del Giumello h. 2,00
Für Biker können Sie die Hütte erreichen, es ist mit einer Werkstatt und Ersatzteile bedient, für E-Biker gibt es die Möglichkeit, Bosch, und Shimano aufzuladen.
Alle Schlafplätze sind mit Duvets und Kissen ausgestattet. Die Verwendung eines Hüttenschlafsack ist obligatorisch. Dieser kann auch vor Ort gemietet oder gekauft werden. Zimmer im Winter nicht beheizt , Winterschlafsack empfohlen.
Ankunft
Bei der Ankunftdeponieren Sie Bergmaterial und Schuhe an dem dafür vorgesehenen Platz. Hüttenschuhe stehen in vielen Grössen zur Verfügung.
Allergien
Falls Sie Allergien haben, kontaktieren Sie bitte das Hüttenteam spätestens bis zum Vorabend Ihrer Ankunft.
Anmeldung
Obligatorische Anmeldung bei der Ankunft. Die Gruppen müssen mindestens 24 Stunden vor der Ankunft eine Teilnehmerliste mit vollständigen Angaben übermitteln. Bitte angeben, Allergien, Unverträglichkeiten, wie viele Mitglieder und wie viele Nicht-Mitglieder.
Verpflegung
Mittag- und Abendessen mit lokalen Produkten, wobei auf Frische und Saisonalität geachtet wird. Traditionelle südalpine Küche. Klassisches Frühstück mit hausgemachten Backwaren.
Nachtruhe
Nachtruhe ist um 22.00 Uhr.
Rauchen
Rauchen ist in der ganzen Hütte verboten. Wer draussen seine Zigarette raucht, benutzt bitte den Aschenbecher.
Haftungsausschluss
Das Begehen von Routen in alpinem Gelände erfordert gute Kondition, seriöse Vorbereitung und technische Kenntnisse im Bergsport. Die Begehung der beschriebenen Routen erfolgt auf eigene Verantwortung. Für sicheren Bergsport empfiehlt der SAC eine Ausbildung unter fachkundiger Leitung. Alle Inhalte im SAC-Tourenportal werden mit grösstmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Der Schweizer Alpen-Club SAC und die Autoren übernehmen keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche jegliche Art gegenüber dem SAC sowie gegenüber den Autoren sind ausgeschlossen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für SAC-Hütten
Anwendungsbereich allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) basieren auf dem Reglement Hütten und Infrastruktur. Sie gelten für alle Reservationen in den offiziellen SAC-Hütten gemäss Art. 1.3 des Reglements Hütten und Infrastruktur resp. den gelisteten SAC-Hütten auf www.sac-cas.ch.
Gastaufnahmevertrag und Reservation
Der Gastaufnahmevertrag wird unmittelbar und ausschliesslich zwischen der reservierenden Person (in der Folge Gast genannt) und der/dem verantwortlichen Hüttenwart/in abgeschlossen, in unbewarteten oder von Sektionsmitgliedern bewarteten Hütten zwischen dem Gast und der hüttenbesitzenden Sektion.
Die Reservation von Schlafplätzen und Halbpension wird für beide Seiten verbindlich, wenn sie mündlich oder schriftlich bestätigt ist. Mit jeder Bestätigung treten die AGB in Kraft.
Bei der Reservation von Schlafplätzen über das Online-Hüttenreservations-System (OHRS) kann die Angabe der Kreditkartendaten verlangt werden.
Vorauszahlung / Anzahlung
Jede/r Hüttenwart/in ist berechtigt, zur Sicherstellung der Reservation eine Vorauszahlung / Anzahlung zu verlangen. Die maximale Höhe der Vorauszahlung / Anzahlung kann dem Gegen- wert der gesamten reservierten Dienstleistung entsprechen. Die Zahlung muss bis zum vereinbarten Datum überwiesen sein, ansonsten gilt die Reservation als nicht bestätigt. Eine Rückzahlung erfolgt nur bei termingerechtem Vertragsrücktritt gemäss den Annullationsbedingungen.
Für offiziell ausgeschriebene Sektionstouren werden keine Vorauszahlungen erhoben. Die Sektionen verpflichten sich, für allfällige Entschädigungen gemäss den Annullationsbedingungen einzustehen.
Annullationsbedingungen / No-show-Gebühr
Annullationen, Änderungen und Verschiebungen von Reservationen sind bis spätestens 2 Tage vor der reservierten Übernachtung bis um 18.00 Uhr über das OHRS oder telefonisch kostenlos möglich.
Für nicht oder zu spät gemeldete Annullationen und Verschiebungen von Reservationen oder Änderungen der Personenanzahl ist der/die Hüttenwart/in berechtigt, die No-show-Gebühr der hinterlegten Kreditkarte zu belasten bzw. in Rechnung zu stellen.
Die maximale Höhe der No-show-Gebühr kann dem Gegenwert der gesamten reservierten und nicht in Anspruch genommenen Dienstleistung (Übernachtung und Halbpension) entsprechen. Die No-show-Gebühr ist sowohl bei der Reservationsanfrage als auch bei der Reservationsbestätigung gegenüber dem Gast klar zu kommunizieren.
Die No-show-Gebühr gemäss Art. 4.2 entfällt, wenn der Gast schriftlich mittels Belegen nach- weist, dass die Beanspruchung der reservierten Dienstleistung wegen Wetterereignissen (bestätigte Unwetterwarnung von MeteoSchweiz bzw. Bestätigung der Erhöhung der Lawinengefahrenstufe gegenüber dem Vortag im Lawinenbulletin des SLF) für besagte Route und besagten Tag verunmöglicht wurde. Der/die Hüttenwart/in ist bis 18.00 Uhr am Vorabend der reservierten Übernachtung darüber zu informieren.
AGB für SAC-Hütten
Art. 4.A, 4.B und 4.C gelten auch bei vorzeitiger Abreise
Rücktritt durch den/die Hüttenwart/in
Der/die Hüttenwart/in kann unter folgenden Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten:
Höhere Gewalt oder andere vom/von der Hüttenwart/in nicht vertretbare Umstände.
Gast verstösst während seines Aufenthalts markant gegen die Hüttenordnung des SAC;
Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes ist gesetzeswidrig.
Bei einem Rücktritt des/der Hüttenwart/in aus den vorgenannten Gründen erwächst dem Gast kein Anspruch auf Schadenersatz. Die Entschädigung für die gebuchten Leistungen bleibt im Rahmen der Annullationsbedingungen grundsätzlich geschuldet, ausser bei höherer Gewalt.
Ausweispflicht
Ermässigte Übernachtungstarife für Mitglieder des SAC und von Organisation mit Gegenrecht werden nur gegen gültigen Ausweis gewährt.
Gratisübernachtungen für Bergführer in Ausübung ihres Berufs werden nur gegen Vorlage des gültigen IVBV-Ausweises und des Mitgliederausweises des SAC oder einer Organisation mit Ge- genrecht gewährt.
Zahlung
Übernachtungs- und Konsumationskosten sind spätestens am Abreisetag zu bezahlen. Die Zahlung mit Kreditkarte, elektronischen Zahlungsmitteln oder Fremdwährungen ist nur nach Verfügbarkeit und vorgängiger Bestätigung möglich.
In nicht bewarteten SAC-Hütten sind die Übernachtungskosten in bar in den dafür bezeichneten Kassen oder mittels Banküberweisung innert 10 Tagen zu begleichen.
Haftungsausschluss
Sämtliche schriftlichen und mündlichen Auskünfte von Hüttenwart/innen (z.B. über Tourenverhältnisse, Lawinen- und Wettersituation, Routenwahl etc.) werden mit grösstmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen sowie aus Erfahrung erteilt. Die Hüttenwart/innen übernehmen jedoch keine Gewähr dafür. Alle Entscheide betreffend Touren, Routen etc. liegen in der Verantwortung des Gastes. Die Haftung seitens der Hüttenwart/innen und des SAC für Schäden jeglicher Art, die sich für den Gast aus der Verwendung dieser Auskünfte ergeben könnten, ist ausgeschlossen.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für SAC-Hütten unterstehen Schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist die Standortgemeinde der Hütte.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für SAC-Hütten wurden von der Abgeordnetenversammlung am 29. August 2020 verabschiedet und treten 1. November 2020 in Kraft.
Die aktuellsten Informationen zu den Preisen, Zustiegen und weitere Informationen können Sie ▷hier nachlesen.
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